Regelungen für das eingeschränkte Öffnen unserer Fluggelände:
1. Die für NRW aktuell gültige Corona Schutz Verordnung (CSchVO) ist in allen Bestandteilen einzuhalten! Dies gilt vor allem für die geltenden Abstandregelungen. Hierfür ist ausschließlich der Pilot verantwortlich.
2. Fliegen ist nur Piloten mit einer persönlichen Freigabe am Vortag gestattet. Hierfür muss bis zum Vortag, 18:00 Uhr eine Anmeldung mit Namen, Vornamen und Emailadresse erfolgen. Die Rückmeldung erfolgt möglichst bis 20:00 Uhr.
Wir wollen damit die Belastung der Fluggelände auf eine akzeptable Anzahl von Piloten begrenzen und ggf. eine klare Dokumentation möglicher Infektionsketten ermöglichen. (Möglich: Email, WhatsApp, FB als PN)
3. Die Anzahl anwesender Piloten/innen im näheren Umkreis des Startbereiches (Hütte, Auslegeplatz, Start, etc.) darf die sichere Einhaltung der Abstandsregeln nicht gefährden. Dies gilt ebenfalls für den Lande- und Parkbereich.
4. Anreisende Piloten ohne vorherige Freigabe sind nicht flugberechtigt. Nachmeldungen am Flugtag sind grundsätzlich nicht möglich! Absagen bitte so früh wie möglich platzieren!
5. In allen Bereichen (Startplatz, Aufbau-, Abbau- und Landebereich, etc.) sind erweiterte Mindestabstände von 2m einzuhalten.
6. Die Auffahrt mit Fahrzeugen ist nicht gestattet!
Ausnahme: Drachenflieger, 1 Startleiterauto
(diese dürfen aber leider keine fremde Ausrüstung oder Flieger mitnehmen)
7. Keine Anfahrt in Fahrgemeinschaften (entsprechend der aktuellen CSchVO).
8. Der Aufgang zum Startbereich darf nicht in Gruppen erfolgen. Ein erweiterter Abstand von mindestens fünf Metern ist beim Aufstieg immer einzuhalten.
9. Tandem- und Ausbildungsflüge sind vorerst nicht gestattet.
10. Die Eintragung in das Flugbuch (Brunsberg) ist weiterhin obligatorisch um ggf. Infektionsketten nachverfolgen zu können – Desinfektionsmittel wird ausgelegt.
11. Bei Nichtbeachtung der obigen Regelungen ist jedes Vereinsmitglied berechtigt, ggf. ohne Rücksprache mit einem Vorstandsmitglied, ein Flugverbot auszusprechen.
12. Bei gravierendem Fehlverhalten behält sich der DGFC Höxter geeignete Maßnahmen vor.
Bitte hinterfragt ob die zu erwartenden und vorgefundenen Flugbedingungen, besonders nach einer längeren Flugpause, eurem fliegerischen Können entspricht.
Udo Kleinert 1. Vorsitzender DGFCHX@online.de. •
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